Rechtsprechung
BPatG, 14.08.2012 - 33 W (pat) 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wortmarke "Eigenheimat” ist als originelle Begriffsverschmelzung für Bauleistungen eintragungsfähig
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Eigenheimat" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anmeldung der Wortmarke "Eigenheimat"
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "Eigenheimat" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Eigenheimat" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08
DeutschlandCard
Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 33 W (pat) 92/10
Vielmehr genügt hier - wovon die Markenstelle im Ansatz zutreffend ausgeht - ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen; denn wenn ein solcher vorliegt, sieht der Verkehr in dem Zeichen kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2009, 411 Nr. 9 - STREETBALL; BGH GRUR 2009, 952 Nr. 10 - DeutschlandCard;… Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage § 8 Rn. 68 f.). - BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09
Link economy
Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 33 W (pat) 92/10
Neben der Mehrdeutigkeit und der Interpretationsbedürftigkeit sprechen auch Kürze, Originalität und Prägnanz (vgl. zu diesen Kriterien BGH GRUR 2009, 949 Nr. 12 - My World; BGH GRUR 2012, 270 Nr. 11 - Link economy) dafür, dass ein hinreichendes Maß an Unterscheidungskraft vorliegt. - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 33 W (pat) 92/10
Aus einem beschreibenden Charakter der einzelnen Elemente darf nicht auf die Schutzunfähigkeit der Wortkombination geschlossen werden (EuGH GRUR 2004, 943 Nr. 28 - SAT.2; EuGH GRUR 2008, 608 Nr. 41 - EUROHYPO).
- BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08
My World
Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 33 W (pat) 92/10
Neben der Mehrdeutigkeit und der Interpretationsbedürftigkeit sprechen auch Kürze, Originalität und Prägnanz (vgl. zu diesen Kriterien BGH GRUR 2009, 949 Nr. 12 - My World; BGH GRUR 2012, 270 Nr. 11 - Link economy) dafür, dass ein hinreichendes Maß an Unterscheidungskraft vorliegt. - BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06
STREETBALL
Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 33 W (pat) 92/10
Vielmehr genügt hier - wovon die Markenstelle im Ansatz zutreffend ausgeht - ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen; denn wenn ein solcher vorliegt, sieht der Verkehr in dem Zeichen kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2009, 411 Nr. 9 - STREETBALL; BGH GRUR 2009, 952 Nr. 10 - DeutschlandCard;… Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage § 8 Rn. 68 f.). - EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - …
Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 33 W (pat) 92/10
Ein Zeichen kann dann zur Bezeichnung von Merkmalen der Waren oder Dienstleistungen dienen, wenn sich aus ihm eine unmittelbar beschreibende Angabe ergibt, die von den angesprochenen Verkehrskreisen ohne analysierende Betrachtung verstanden wird (EuGH GRUR 2010, 534 Nr. 29 - PRANAHAUS; BPatG vom 28.2.2012, 33 W (pat) 67/10 Nr. 47 - Software SecurITy-Police). - EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 33 W (pat) 92/10
Aus einem beschreibenden Charakter der einzelnen Elemente darf nicht auf die Schutzunfähigkeit der Wortkombination geschlossen werden (EuGH GRUR 2004, 943 Nr. 28 - SAT.2; EuGH GRUR 2008, 608 Nr. 41 - EUROHYPO). - BPatG, 28.02.2012 - 33 W (pat) 67/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Software SecurITy-Police (Wort-Bild-Marke)" - …
Auszug aus BPatG, 14.08.2012 - 33 W (pat) 92/10
Ein Zeichen kann dann zur Bezeichnung von Merkmalen der Waren oder Dienstleistungen dienen, wenn sich aus ihm eine unmittelbar beschreibende Angabe ergibt, die von den angesprochenen Verkehrskreisen ohne analysierende Betrachtung verstanden wird (EuGH GRUR 2010, 534 Nr. 29 - PRANAHAUS; BPatG vom 28.2.2012, 33 W (pat) 67/10 Nr. 47 - Software SecurITy-Police).
- BPatG, 19.03.2013 - 33 W (pat) 526/11
Markenbeschwerdeverfahren - "heimatinvest" - Unterscheidungskraft - kein …
aa) "Heimat" bezeichnet ein Land, einen Landesteil oder einen Ort, in dem man (geboren und) aufgewachsen ist oder sich durch ständigen Aufenthalt zu Hause fühlt (vgl. BPatG vom 20.3.2012, 27 W (pat) 538/11 - heimat LIVE; BPatG vom 14.8.2012, 33 W (pat) 92/10 - Eigenheimat).